Anteile am Verlust einer Personengesellschaft ( 8 Nr. 8):

Betroffen sind die Zuweisungen von Verlusten, die Sie als GesellschafterIn einer in- oder ausländischen OHG, KG oder anderen Gesellschaft erhalten, bei der Sie als (Mit-) UnternehmerIn anzusehen sind.
Sinn und Zweck dieser Hinzurechnung haben Sie bereits anhand des Beispiels in der Einführung zu diesem Kapitel kennen gelernt.
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