Der Gewinn nach dem Einkommen- bzw. Körperschaftsteuergesetz, der bereits durch die vorangegangenen Hinzurechnungen korrigiert wurde, muss zusätzlich durch die gewerbesteuerlichen Kürzungen berichtigt werden.
Durch diese Kürzungen, die den Gewinn reduzieren, sollen im Gewinn enthaltene
Beträge ausgeschieden werden, die nicht zum (objektiven) Erfolg des Gewerbebetriebs gehören.
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