Der Gewinn nach dem Einkommen- bzw. Körperschaftsteuergesetz, der bereits durch die vorangegangenen Hinzurechnungen korrigiert wurde, muss zusätzlich durch die gewerbesteuerlichen Kürzungen berichtigt werden. Durch diese Kürzungen, die den Gewinn reduzieren, sollen im Gewinn enthaltene Beträge ausgeschieden werden, die nicht zum (objektiven) Erfolg des Gewerbebetriebs gehören.
Die wichtigsten Kürzungen nach 9 GewStG im Überblick:

Gewinn (Verlust) aus Gewerbebetrieb ()
+ Hinzurechnungen nach 8 GewStG
= Gewerbeertrag nach Hinzurechnungen

./. Kürzungen nach 9 GewStG)
Absatz
   Grundbesitz-Kürzungen Nr. 1
   Gewinnanteile an Personengesellschaften Nr. 2
   Gewinnanteile an Kapitalgesellschaften bei Beteiligung < 10% Nr. 2a
   Erträge aus ausländischen Betriebsstätten Nr. 3
   Bestimmte Miet- und Pachtzinsen Nr. 4
   Abzugsfähige Spenden Nr. 5
= Gewerbeertrag vor Verlustabzug
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