Renten und dauernde Lasten (![]() Brigitte Zielreich erwirbt durch Übernahmevertrag ein gewerbliches Einzelunternehmen. Der Kaufpreis ist als monatliche Rentenverpflichtung zunächst für 15 Jahre mit monatlich 1.800 € und danach als Leibrente mit monatlich 1.200 € zu bezahlen. Die Veräußerungsrenten werden in der Bilanz von Brigitte Zielreich als Rentenverpflichtung passiviert. Sollte sie die Zinsanteile der Rentenverpflichtungen als Betriebsausgaben abgezogen haben, muss sie genau diese Beträge wieder hinzurechnen. Rentenzahlungen und dauernde Lasten werden nur hinzugerechnet, wenn sie wirtschaftlich mit der Gründung oder dem Erwerb des Betriebes zusammenhängen. Der Unterschied zwischen einer Rente und einer dauernden Last besteht darin, dass Renten wiederkehrend in regelmäßigen Abständen in gleichmäßiger Höhe geleistet werden, während dauernde Lasten unregelmäßig oder in schwankender Höhe anfallen. Es geht hier in erster Linie um Kaufpreisrenten, die von eine Erwerberin an den Verkäufer zu zahlen sind. Dabei sind nur die Zinsanteile der Renten oder dauernden Lasten hinzuzurechnen, der Tilgungsanteil darf nämlich den Gewinn aus Gewerbebetrieb nicht mindern und braucht deswegen auch nicht hinzugerechnet zu werden. Übrigens: Die Hinzurechnung der Renten und dauernden Lasten unterbleibt, wenn sie beim Empfänger der Gewerbesteuer unterliegen. |
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