Durch Hinzurechnungen sollen bestimmte, bei der Gewinnermittlung berücksichtigte Betriebsausgaben wieder rückgängig gemacht werden. Durch diese Korrekturen soll der objektive Charakter des Gewerbeertrags und eine Art Idealbild eines gewerblichen Unternehmens hergestellt werden.
Die wichtigsten Hinzurechungen nach 8 GewStG im Überblick:

Gewinn (Verlust) aus Gewerbebetrieb ()

+ Hinzurechnungen nach 8 GewStG
Absatz
Hälfte der Entgelte (Zinsen) für Dauerschulden Nr. 1
   Renten und dauernde Lasten Nr. 2
   Gewinnanteile der stillen GesellschafterInnen Nr. 3
   Steuerbefreite Dividenden bei Beteiligung
< 10%
Nr. 5
   Hälfte der Miet- und Pachtaufwendungen Nr. 7
   Anteile am Verlust einer Personengesellschaft Nr. 8
   Spenden (nur bei Körperschaften) Nr. 9
= Gewerbeertrag nach Hinzurechnungen   

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Während das auf der vorherigen Seite genannte Beispiel einer Hinzurechnung nachvollziehbar ist, gibt es für andere aber Erklärungsnot. Klicken Sie hier, um einen Kommentar dazu zu lesen.