Exkurs: Zusammenfassung Bilanzierung und Einnahmen-Überschussrechnung:
Umsatzsteuer:
Bilanzierung Einnahmen-Überschussrechnung
Die Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten, der nach Ablauf eines Voranmeldungszeitraums an das Finanzamt abzuführen ist. Lediglich am Jahresende kann die noch nicht abgerechnete Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer zu Verbindlichkeiten oder Forderungen gegenüber dem Finanzamt führen. Umsatzsteuer, die eine Unternehmerin den Kunden in Rechnung stellt und vereinnahmt ist Betriebseinnahme. Andererseits ist die an andere UnternehmerInnen bezahlte oder die an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer als Betriebsausgabe zu behandeln.
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Forderungen und
Verbindlichkeiten
Wareneinkauf /
Warenvorräte
Rückstellungen Gewillkürtes
Betriebsverm.
Darlehen Erwerb von
Anlageverm.
Einlagen /
Entnahmen
Regelm. wiederk.
Leistungen