Die Umsatzsteuer ist ein
durchlaufender
Posten, der nach Ablauf eines
Voranmeldungszeitraums
an das Finanzamt abzuführen ist.
Lediglich am Jahresende kann die
noch nicht abgerechnete Umsatzsteuer
bzw. Vorsteuer zu Verbindlichkeiten
oder Forderungen gegenüber dem
Finanzamt führen. |
Umsatzsteuer, die eine
Unternehmerin den Kunden in Rechnung
stellt und vereinnahmt ist Betriebseinnahme.
Andererseits ist die an andere UnternehmerInnen bezahlte oder die an das Finanzamt abgeführte
Umsatzsteuer als Betriebsausgabe
zu behandeln. |