Exkurs: Zusammenfassung Bilanzierung und Einnahmen-Überschussrechnung:
Rückstellungen:
Bilanzierung
Einnahmen-Überschussrechnung
Absehbare Risiken, etwa
Schadensersatzverpflichtungen,
Garantieverpflichtungen oder
Prozessrisiken können gewinnmindernd
durch Rückstellungen berücksichtigt
werden.
Risiken in Form von Rückstellungen
können nicht berücksichtigt werden.
Im Einzelfall sollten Sie sich
deswegen zur freiwilligen Bilanzierung
entschließen, wenn sich erheblicher
Rückstellungsbedarf (z.B. wegen einer
gegen Sie gerichteten Schadensersatzklage
oder wegen Garantieverpflichtungen) ergibt.
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