Exkurs: Zusammenfassung Bilanzierung und Einnahmen-Überschussrechnung:
Rückstellungen:
Bilanzierung Einnahmen-Überschussrechnung
Absehbare Risiken, etwa Schadensersatzverpflichtungen, Garantieverpflichtungen oder Prozessrisiken können gewinnmindernd durch Rückstellungen berücksichtigt werden. Risiken in Form von Rückstellungen können nicht berücksichtigt werden. Im Einzelfall sollten Sie sich deswegen zur freiwilligen Bilanzierung entschließen, wenn sich erheblicher Rückstellungsbedarf (z.B. wegen einer gegen Sie gerichteten Schadensersatzklage oder wegen Garantieverpflichtungen) ergibt.
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Wareneinkauf /
Warenvorräte
Umsatzsteuer Gewillkürtes
Betriebsverm.
Darlehen Erwerb von
Anlageverm.
Einlagen /
Entnahmen
Regelm. wiederk.
Leistungen