Exkurs: Zusammenfassung Bilanzierung und Einnahmen-Überschussrechnung:
Gewillkürtes Betriebsvermögen:
Bilanzierung Einnahmen-Überschussrechnung
Die Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen ist möglich. Nach anhaltender Kritik lässt der Bundesfinanzhof aus Gründen der Gleichbehandlung jetzt auch bei Einnahmen-Überschussrechnung gewillkürtes Betriebsvermögen zu. Wirtschaftsgüter können demnach auch dann zum Betriebsvermögen erklärt werden, wenn deren betrieblicher Nutzungsanteil nicht mehr als 50 % aber mindestens 10 % beträgt.
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