Exkurs: Zusammenfassung Bilanzierung und Einnahmen-Überschussrechnung:
Darlehen:
Bilanzierung Einnahmen-Überschussrechnung
Die Aufnahme eines Darlehens und seine Rückzahlung wirken sich nicht auf die Höhe des Gewinns aus. Der Passivierung der Darlehensverbindlichkeit steht nämlich ein gleich hoher Zugang von Bar- oder Buchgeld gegenüber. Dagegen können die bezahlten Darlehenszinsen als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die gleichen Grundsätze gelten, wenn Sie als Unternehmerin ein Darlehen vergeben. Auch bei der Einnahmen-Überschussrechnung wird die Darlehensaufnahme nicht als Betriebseinnahme und die Darlehenstilgung nicht als Betriebsausgabe erfasst. Die Darlehenszinsen sind Betriebsausgaben. Es gelten demnach die gleichen Grundsätze wie bei Bilanzierung.
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