Die Aufnahme eines Darlehens und
seine Rückzahlung wirken sich nicht
auf die Höhe des Gewinns aus.
Der Passivierung der Darlehensverbindlichkeit steht nämlich ein
gleich hoher Zugang von Bar- oder
Buchgeld gegenüber. Dagegen können
die bezahlten Darlehenszinsen als
Betriebsausgaben abgezogen werden.
Die gleichen Grundsätze gelten,
wenn Sie als Unternehmerin ein Darlehen
vergeben. |
Auch bei der Einnahmen-Überschussrechnung
wird die Darlehensaufnahme nicht
als Betriebseinnahme und die
Darlehenstilgung nicht als Betriebsausgabe
erfasst. Die Darlehenszinsen sind
Betriebsausgaben. Es gelten demnach
die gleichen Grundsätze wie bei
Bilanzierung. |