Gewinnanteile an Personengesellschaften ( 9 Nr. 2):

In Karin Brandneus Betriebsvermögen befinden sich Anteile an der Mannheimer Softhouse GmbH & Co KG. Sie fragt sich, ob die Gewinnanteile bei ihr ebenfalls der Gewerbesteuer unterliegen.

Die Vorschrift ist parallel zur Hinzurechnung nach 8 Nr. 8 'Anteile am Verlust einer Personengesellschaft' zu sehen. Die Gewinnanteile an Personengesellschaften erhöhen den Gewinn des beteiligten Gewerbebetriebes. Diese Gewinnerhöhung beruht aber auf der Ertragskraft eines anderen Unternehmens und unterliegt bereits bei diesem der Gewerbesteuer. Sie dürfen daher gekürzt werden.
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