Beispiel Miet- und Pachtaufwendungen (Nr. 7):

Karin Brandneu hat für Ihren Gewerbebetrieb in Karlsruhe Büro- und Verkaufsräume angemietet. Die Miete beträgt 52.000 € jährlich. Außerdem hat sie einen betrieblichen Pkw von einem örtlichen Autohändler für jährlich 4.800 € geleast. Ein Bekannter überlässt ihr aus seinem privaten Bestand gegen eine monatliche Miete von 150 € ein Farb-Laserdrucker und ein Repro-Gerät.
Müssen diese Beträge für die Ermittlung ihrer Gewerbesteuer hinzugerechnet werden?

Antwort:

Die Miete für Ihre Geschäftsräume kommt nicht für eine Hinzurechnung in Betracht, da es sich um Grundbesitz (eines anderen) handelt. Die Leasingraten an den Autohändler sind ebenfalls nicht hinzuzurechnen, weil der Autohändler der Gewerbesteuer unterliegt.
Von den Mietzahlungen an Ihren Bekannten sind allerdings 50 % - also 90 € - den Einkünften aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnen, weil Ihr Bekannter als Privatperson nicht der Gewerbesteuer unterliegt.

Klicken Sie hier für ein weiteres Beispiel.
    Nr. 1 Nr. 2 Nr. 3 Nr. 5 Nr. 7 Nr. 8 Nr. 9