Beispiel stille GesellschafterInnen (Nr. 3): Brigitte Zielreich nimmt ihre Schwägerin Susanne Neureich als stille Gesellschafterin auf. Vertraglich wird vereinbart, dass Susanne Neureich eine 15%ige Gewinnbeteiligung auf das zur Verfügung gestellte Kapital erhält und auch entsprechend am Verlust beteiligt ist. Darüber hinaus wird vereinbart, dass Susanne Neureich bei Veräußerung oder Liquidation des Betriebes am Veräußerungsgewinn bzw. dem Liquidationserlös beteiligt sein soll. Sind Susanne Neureichs Gewinnanteile bei der Ermittlung der Gewerbesteuer hinzuzurechnen? Antwort: Susanne Neureich ist durch diese Vereinbarung auch an den stillen Reserven bzw. dem Geschäftswert des Unternehmens beteiligt. Dadurch hat sie die Stellung einer Mitunternehmerin (im Sinne des ![]() Die auf Susanne Neureichs entfallenden Gewinnanteile sind deswegen (nach ![]() ![]() |
||||||||||
Nr. 1 | Nr. 2 | Nr. 3 | Nr. 5 | Nr. 7 | Nr. 8 | Nr. 9 |
![]() |
||||||
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |