Beispiel Gewinnanteile an Kapitalgesellschaften bei Beteilgung < 10% ( 9 Nr. 2a):

In Karin Brandneus Betriebsvermögen befinden sich:

eine Beteiligung von 8 % an der Merkur AG in Düsseldorf
eine Beteiligung von 22 % an der Gerlach GmbH in Bruchsal
eine Beteiligung von 15 % an der französischen Wilmor S.A.R.L. (GmbH) in Straßburg, die Elektronikteile herstellt
Von den genannten Kapitalgesellschaften erhält sie im laufenden Jahr Gewinnausschüttungen (Dividenden).
Darf Karin Brandneu diese Dividenden gewerbesteuerlich kürzen?

Antwort:

Für die Dividenden an der Merkur AG gibt es keine Kürzung, weil die Beteiligungshöhe unter 10 % liegt. Bei der Gerlach GmbH in Bruchsal handelt es sich um eine inländische Kapitalgesellschaft, an der Sie eine qualifizierte Beteiligung haben. Die Dividenden sind mit 50 % im Gewinn enthalten (Halbeinkünfteverfahren). Diese (einkommensteuerpflichtigen) Dividenden dürfen Sie gewerbesteuerlich kürzen, abzüglich der für die Beteiligung wirksam gewordenen Betriebsausgben. Die Wilmor S.A.R.L. ist eine ausländische Kapitalgesellschaft. Eine Kürzung (nach ) scheidet deswegen grundsätzlich aus. Es kommt jedoch eine Kürzung nach 9 Nr. 7 GewStG in Betracht, weil die französische Kapitalgesellschaft aktiv tätig ist.
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