Über- und Unterkompensation Sie werden feststellen, dass die Gewerbesteueranrechnung bei weitem nicht die tatsächlich bezahlte Gewerbesteuer erreicht. Dabei müssen Sie aber berücksichtigen, dass die Gewerbesteuer auch als Betriebsausgabe abzugsfähig ist. Beim Gewinn aus Gewerbebetrieb ( ![]() Sind Sie mit Ihrem Gewerbebetrieb in einer Gemeinde ansässig, die einen niedrigen Gewerbesteuer-Hebesatz aufweist wie z.B. Forst bei Bruchsal oder Waghäusel bei Bruchsal mit jeweils 310 %, kann es sogar dazu kommen, dass die Anrechnung über die tatsächliche Gewerbesteuerbelastung hinausgeht (Überkompensation). |
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