Beispiel zur Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkomensteuer
Vera Einmaligs Gewerbesteuermessbetrag beträgt in diesem Beispiel für den Veranlagungszeitraum 2005 3.900 €. Darauf wurden 15.990 € Gewerbesteuer an die Stadt Karlsruhe mit einem Hebesatz von 410 % bezahlt. Der Gewinn aus Gewerbebetrieb nach Steuern (gemäß ) beläuft sich für den gleichen Zeitraum auf 122.600 €.
Vera Einmalig hatte keine weiteren Einkünfte. Ihre abzugsfähigen Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen betragen für den betreffenden Veranlagungszeitraum zusammen 12.800 €.
Hier sehen Sie ihre Rechnung:
Einkünfte aus Gewerbebetrieb ( ) |
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122.600 |
Summe der Einkünfte |
= |
122.600 |
Sonderausgaben /
außergewöhnliche Belastungen ( ) |
./. |
12.800 |
Zu versteuerndes Einkommen |
= |
109.800 |
Tarifliche Einkommensteuer ( ) |
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38.202 |
Anrechnung der Gewerbesteuer (nach )
1,8 x 3.900 € = 7.020 |
./. |
7.020 |
Festzusetzende Einkommensteuer |
= |
31.182 |
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