Beispiel zur Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkomensteuer

Vera Einmaligs Gewerbesteuermessbetrag beträgt in diesem Beispiel für den Veranlagungszeitraum 2005 3.900 €. Darauf wurden 15.990 € Gewerbesteuer an die Stadt Karlsruhe mit einem Hebesatz von 410 % bezahlt. Der Gewinn aus Gewerbebetrieb nach Steuern (gemäß ) beläuft sich für den gleichen Zeitraum auf 122.600 €.
Vera Einmalig hatte keine weiteren Einkünfte. Ihre abzugsfähigen Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen betragen für den betreffenden Veranlagungszeitraum zusammen 12.800 €.

Hier sehen Sie ihre Rechnung:

Einkünfte aus Gewerbebetrieb ()   122.600
Summe der Einkünfte = 122.600
Sonderausgaben /
außergewöhnliche Belastungen ()
./. 12.800
Zu versteuerndes Einkommen = 109.800


Tarifliche Einkommensteuer ()   38.202
Anrechnung der Gewerbesteuer (nach )
1,8 x 3.900 € = 7.020
./. 7.020
Festzusetzende Einkommensteuer = 31.182