Die Gewerbesteueranrechnung kann nur bezogen auf die gewerblichen Einkünfte der Unternehmerin gewährt werden. Die Steuerermäßigung ist (nach ) deswegen nur anteilig auf im zu versteuernden Einkommen enthaltenen gewerblichen Einkünfte durchzuführen.

Es muss deswegen bei der Gewerbesteuerermäßigung eine Höchstbetragsberechnung vorgenommen werden, wenn die Summe der Einkünfte bei einer Unternehmerin auch nicht gewerbliche Einkünfte enthält:

Höchstbetrag = tarifliche Einkommensteuer x Summe gewerbliche Einkünfte
Summe der gesamten Einkünfte



Unter Brigitte Zielreichs Einkünften befinden sich auch nicht gewerbliche Einkünfte, die sie nicht auf die Einkommensteuer anrechnen kann. Sie muss daher eine Höchstbetragsrechnung vornehmen. Hier finden sie eine Beispielrechnung.