Die Gewerbesteuer gehört zu den sogenannten Realsteuern. Der Steuergegenstand ist bei der Gewerbesteuer der Gewerbebetrieb. Das Aufkommen der Gewerbesteuer steht nach Artikel 106 Absatz 6 GG den Gemeinden zu, wobei Bund und Länder durch eine Umlage beteiligt sind.

Exkurs: Hier können Sie etwas über die Geschichte der Gewerbesteuer erfahren.

Das Besteuerungsverfahren bei der Gewerbesteuer ist zweigeteilt. Die Gewerbesteuererklärung müssen Sie beim zuständigen Betriebsfinanzamt abgeben. Vom Finanzamt wird dann, basierend auf Ihren Einkünften aus Gewerbebetrieb, der sogenannte Gewerbesteuermessbetrag berechnet und im Gewerbesteuermessbescheid festgehalten. Der Gewerbesteuermessbescheid ist dann Grundlage für die Gemeinden, den Gewerbesteuerbescheid zu erlassen, der die Gewerbesteuerschuld ausweist. Die Gewerbesteuer bezahlen Sie also an die Gemeinde, während die Ausgangsgröße für die Gewerbesteuerschuld, der Gewerbeertrag und der Gewerbesteuermessbetrag, vom Finanzamt festgestellt wird.


Im internationalen Vergleich bleibt die Gewerbesteuer nahezu einsam. Im europäischen Bereich ist die Gewerbesteuer lediglich noch in Spanien vertreten.
Die geplante Abschaffung der Gewerbeertragsteuer scheitert jedoch immer wieder am Widerstand der Gemeinden, die - trotz des Angebots, an der Umsatzsteuer zusätzlich beteiligt zu werden - um ihre Steuerautonomie fürchten.