Karin Brandneu ist Wirtschaftsinformatikerin. Seit einiger Zeit plant sie, sich mit einem Softwareunternehmen selbstständig zu machen. Bei der Gründung ihres Unternehmens steht sie nun vor der Frage, ob sie freiberuflich tätig sein kann oder ob sie einen Gewerbebetrieb anmelden muss und somit der Gewerbesteuer unterliegt.

Die Unterscheidung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit und deren steuerliche Auswirkung haben Sie bereits bei der Einkommensteuer in Lektion 2.3 kennen gelernt. Wie Sie dort erfahren haben, kann die Zuordnung besonders bei neueren Berufsbildern im Einzelfall schwierig sein, da diese nicht ausdrücklich im Gesetz () aufgeführt werden. Weil Karin Brandneu als Informatikerin in ihrem Unternehmen Anwendersoftware entwickeln möchte, entspricht ihre Tätigkeit keinem der aufgeführten Katalogberufe und ist auch keinem der Katalogberufe ähnlich. In ihrem Fall kommt also eine freiberufliche Tätigkeit nicht in Betracht; ihr Unternehmen ist ein Gewerbebetrieb und ist gewerbesteuerpflichtig.

Diese Lektion ist für Sie interessant, wenn Sie mit ihrem Unternehmen gewerblich tätig sein werden. Mit einer freiberuflichen Tätigkeit unterliegen Sie nicht der Gewerbesteuer.


In diesem Kapitel erfahren Sie, wie sich die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer Ihres Gewerbebetriebs errechnet und welche Rolle dabei der Standort Ihres Unternehmens spielt.
Sie lernen, was eine Gewerbesteuerrückstellung ist und wie diese berechnet wird. Sie werden auch feststellen, dass die Gewerbesteuerbelastung in vielen Fällen durch Anrechnung auf die Einkommensteuer gemindert oder gar egalisiert werden kann.