Gewerbesteuer als Betriebsausgabe Weil die Gewerbesteuer keine Personensteuer und darüber hinaus betrieblich veranlasst ist, kann sie als Betriebsausgabe abgezogen werden. Als Betriebsausgabe mindert die Gewerbesteuer damit ihre eigene Bemessungsgrundlage, denn Ausgangspunkt für die Ermittlung der Gewerbesteuer sind die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die nach den Grundsätzen des Einkommensteuergesetzes zu ermitteln sind. |
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Wie dieser Umstand rechnerisch gelöst werden kann, erfahren Sie in dieser Lektion. |
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