Stadium |
Zivilrechtliche Auswirkungen |
Steuerrechliche Auswirkungen |
1. Vorgründungs- gesellschaft |
Die Vorgründungsgesellschaft ist eine GbR.
Bei bereits vorhandener erwerbswirtschaftlicher Aktivität eine OHG.
Bei einer Einpersonen-GmbH existiert ein Einzelunternehmen. |
Keine Körperschaftsteuerpflicht:
Der Gewinn wird den Beteiligten anteilig zugerechnet und bei ihnen der Einkommensteuer unterworfen. |
2. Vorgesellschaft |
Schwebezustand: Es liegt weder eine Personengesellschaft
noch eine vollgültige juristische Person vor.
Es werden bereits die Vorschriften des Aktiengesetzes und des GmbH-Gesetzes angewendet. |
Die Vorgesellschaft wird als selbstständiges Subjekt der
Körperschaftsteuer angesehen (Voraussetzungen). |
3. Registereintrag |
Spätestens mit dem Registereintrag ist die
Kapitalgesellschaft vollgültig entstanden. |
Beginn der formellen Körperschaftsteuerpflicht |