Wenn Sie an einer Personengesellschaft, die der Gewerbesteuer unterliegt, als Gesellschafterin beteiligt sind, steht Ihnen ebenfalls die Gewerbesteueranrechnung zu ( ). In diesem Fall sind Sie Mitunternehmerin und die Steuerermäßigung errechnet sich von dem auf Sie entfallenden Anteil am Gewerbesteuermessbetrag. Der Gewerbesteuermessbetrag der Personengesellschaft wird dazu auf die GesellschafterInnen aufgeteilt. Die Anrechnung des auf die GesellschafterInnen entfallenden Anteils wird dann bei deren Einkommensteuerveranlagung vorgenommen ( ).
Die Anrechnung auf die Einkommensteuer muss bei Ihnen als Gesellschafterin stattfinden, weil eine Personengesellschaft nicht einkommensteuerpflichtig ist und deswegen eine Anrechnung bei der Gesellschaft selbst ausscheidet.
Die GesellschafterInnen einer Personengesellschaft bekommen demnach einen Anteil am Gewerbesteuermessbetrag von der Gesellschaft, den sie bei ihrer Steuerveranlagung mit dem 1,8fachen als Steuerermäßigung (gemäß ) abziehen dürfen.
|