Vera Einmalig kann als Inhaberin eines Einzelunternehmens die Gewerbesteuer auf ihre Einkommensteuerschuld anrechnen. Durch die Einsparungen bei der Einkommensteuer hebt sich nahezu ihre gesamte Gewerbesteuerbelastung auf.
Bereits bei der Einkommensteuer in Lektion 2.7 wurde erwähnt, dass die Gewerbesteuerbelastung in den meisten Fällen vollständig oder zum größten Teil beseitigt werden kann.
In der allgemeinen Diskussion zur Belastung der unternehmerischen Einkünfte sollte dieser Umstand unbedingt beachtet werden.

Geregelt ist die Gewerbesteueranrechnung in 35 EStG. Hintergrund dieser als Steuerermäßigung ausgestalteten Regelung ist, dass eine Doppelbelastung mit Einkommensteuer und Gewerbesteuer, im Vergleich mit anderen Einkünften, wie den freiberuflichen Einkünften, vermieden werden soll. Klicken Sie hier, um einen Kommentar zu lesen.


Die Gewerbesteueranrechnung wird leider in der allgemeinen Steuerrechtsliteratur nur am Rande und damit unzureichend dargestellt. Dabei wird übersehen, dass Sie als Unternehmerin durch diese Steuerermäßigung ein ausgezeichnetes Mittel zur Hand haben, Ihre steuerliche Belastung zu optimieren. Durch steuerliche Gestaltung können Sie nämlich in vielen Fällen den Anrechnungsbetrag zu Ihren Gunsten beeinflussen.
Aus diesem Grund soll in diesem Steuermodul die Gewerbesteueranrechnung ausführlicher dargestellt werden.