Anwendungsbereich Die Entlastung durch ![]() Entlastet werden aber nur Einzelunternehmen und GesellschafterInnen von gewerblichen Personengesellschaften. Körperschaften erhalten keine Gewerbesteueranrechnung. Bei diesen wurde ein entsprechender Ausgleich durch eine allgemeine Tarifabsenkung der Körperschaftsteuer von 40 % auf 25 % und dem Halbeinkünfteverfahren geschaffen. |
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Bitte merken Sie sich also: Körperschaften sind von der Gewerbesteueranrechnung ausgenommen. Die Anrechnung der Gewerbesteuer gibt es nur für Personen, die der Einkommensteuer unterliegen. |
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