![]() In diesen Kapiteln haben Sie erfahren, dass Einzelunternehmen, Personengesellschaften und bestimmte juristische Personen einen bestimmten Freibetrag bei der Gewerbesteuerberechnung erhalten. Sie haben sich gemerkt, dass Sie nach Abzug des Freibetrages den maßgebenden Gewerbeertrag ermittelt haben. Ebenso ist Ihnen jetzt bekannt, dass Sie den maßgebenden Gewerbeertrag mit einer Steuermesszahl multiplizieren müssen. Sie haben dabei die Bedeutung und die steuerlichen Vorteile des Staffeltarifs erkannt, der bei Einzelunternehmen und Persongesellschaften zur Anwendung kommt. Sie wissen jetzt auch, dass sich aus der Multiplikation des maßgebenden Gewerbeertrages mit der oder den Messzahlen der Gewerbesteuermessbetrag ergibt, der für die Gewerbesteuer eine herausragende Bedeutung hat. Die Bedeutung und Anwendung der Gewerbesteuer-Hebesätze ist Ihnen jetzt ebenfalls bekannt. Sie haben erfahren, dass bereits im Laufe des Kalenderjahres Gewerbesteuer- Vorauszahlungen an die Gemeinde zu entrichten sind. Ebenso sind Sie jetzt mit der Aufteilung der Gewerbesteuer auf verschiedene Gemeinden (Zerlegung) vertraut und sie wissen nun, was eine Gewerbesteuerrückstellung ist und wie diese berechnet wird. |
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Bearbeiten Sie nun die Aufgaben zu diesen Kapiteln oder gehen Sie weiter zum Kapitel 4.7 Anrechnung der Gewerbesteuer. |
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