Geregelt ist die Gewerbesteuer im Wesentlichen durch folgende Vorschriften:

das Gewerbesteuergesetz (GewStG)
die Gewerbesteuerdurchführungsverordnung (GewStDV)
die Gewerbesteuerrichtlinien (GewStR)
Während das Gewerbesteuergesetz und die Gewerbesteuerdurchführungsverordnung von der Finanzamtverwaltung und den Gerichten ohne weiteres zu beachten sind, stellen die Gewerbesteuerrichtlinien lediglich Weisungen an die Finanzverwaltung dar. Die Richtlinien stellen jedoch sicher, dass die Finanzämter in Zweifelsfragen nach einheitlichen Grundsätzen verfahren.
Wie alle Richtlinien, enthalten auch die Gewerbesteuerrichtlinien Anweisungen an die Behörden zur Vermeidung unbilliger Härten und zur Verwaltungsvereinfachung.

Über den Grundsatz der 'Selbstbindung der Verwaltung' entfalten die Richtlinien eine erhebliche Außenwirkung.


Schauen Sie doch einfach mal in das Gewerbesteuergesetz hinein!