Besteuerung von Gewinnen

Die Gewinne der Körperschaft unterliegen einer Definitivbesteuerung von 25 % Körperschaftsteuer. Zusätzlich wird der Gewinn mit durchschnittlich etwa 15 % der Gewerbesteuer unterworfen, so dass sich eine Gesamtsteuerbelastung bei der Körperschaft von etwa 40 % inclusive Solidaritätszuschlag ergibt.
Dabei ist zu beachten, dass es bei Körperschaften keine Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Körperschaftsteuer gibt; 35 EStG gilt nicht im Körperschaftsteuerrecht.

Unabhängig von dieser Besteuerung wird bei einer Gewinnausschüttung durch die Körperschaft die Dividende bei den AnteilseignerInnen nochmals belastet und zwar mit Einkommensteuer. Je nach dem, ob die Anteile im Betriebs- oder Privatvermögen gehalten werden, stellen die Dividenden bei den AnteilseignerInnen Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus Kapitalvermögen dar.


Dividendenausschüttungen sind also bereits steuerlich vorbelastet mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Zu dieser Vorbelastung addiert sich die individuelle Einkommensteuer für die empfangenen Dividenden bei den AnteilseignerInnen. Es kommen also zwei Besteuerungen zur Anwendung. Lesen Sie hierzu einen Exkurs, um Näheres zu erfahren.