Rechtsgrundlagen

Geregelt ist die Körperschaftsteuer im Wesentlichen durch folgende Vorschriften:

das Körperschaftsteuergesetz (KStG)
die Körperschaftsteuerdurchführungsverordnung (KStDV)
die Körperschaftssteuerrichtlinien (KStR)
Darüber hinaus spielt das Einkommensteuergesetz als mittelbare Rechtsgrundlage eine erhebliche Rolle bei der Besteuerung der Körperschaften. Denn nach 8 Absatz 1 KStG wird das steuerpflichtige Einkommen der Körperschaft überwiegend nach dem Einkommensteuergesetz ermittelt.