Darüber hinaus spielt das Einkommensteuergesetz als mittelbare Rechtsgrundlage eine erhebliche Rolle bei der Besteuerung der Körperschaften. Denn nach 8 Absatz 1 KStG wird das steuerpflichtige Einkommen der Körperschaft überwiegend nach dem Einkommensteuergesetz ermittelt.
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