Anwendungsbereich

Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der juristischen Personen. Juristische Personen sind, ähnlich wie bei den natürlichen Personen, mit einer gesetzlichen Rechtsfähigkeit ausgestattet und können dadurch auch Träger von Rechten und Pflichten werden.

Zu den juristischen Personen im Wirtschaftsleben zählen in erster Linie die Kapitalgesellschaften, wie die AG oder GmbH. Daneben unterliegen aber auch andere Körperschaften der Körperschaftsteuer. Hierzu werden Sie auf den folgenden Seiten Näheres erfahren.

Die Kapitalgesellschaften sind streng zu trennen von den Personengesellschaften , die teilweise auch als 'quasijuristische Personen' bezeichnet werden, da sie nur in Teilbereichen Rechtsfähigkeit erlangen. Wie Sie bereits in der Lektion 2 dieses Moduls gelernt haben, unterliegen die Personengesellschaften weder der Einkommensteuer noch der Körperschaftsteuer. Dieser paradiesische Zustand hat aber nichts mit einer Gesetzeslücke zu tun. Stattdessen werden die GesellschafterInnen, denen anteilsmäßig der Gewinn der Personengesellschaft zugeschrieben wird, besteuert.