Trennungsprinzip

Sie sollten sich die strikte Trennung der beiden Besteuerungsebenen Körperschaft und AnteilseignerInnen unbedingt immer vor Augen halten, denn diese Trennung gehört zu den wichtigen Grundprinzipien der Unternehmensbesteuerung. Auch das Halbeinkünfteverfahren, das Sie bereits in Lektion 2 'Einkommensteuer' kennen gelernt haben, wird nur vor dem Hintergrund dieser Trennung verständlich.

Andererseits bringt das Trennungsprinzip auch Vorteile für die Steuergestaltung. Verträge zwischen der Körperschaft und den GesellschafterInnen sind nicht nur zivilrechtlich, sondern auch steuerlich anzuerkennen. Dabei geht es in erster Linie um Arbeitsverträge, Miet- und Pachtverträge oder Darlehensverträge. Großes Gewicht hat dabei das Anstellungsverhältnis, das Sie als Geschäftsführerin mit der GmbH auch mit steuerlicher Wirkung eingehen können. Die Bezüge, die Sie als Gesellschafterin-Geschäftsführerin erhalten, sind Betriebsausgaben und mindern dadurch das steuerliche Ergebnis der GmbH.

Sind die Vertragsgestaltungen zwischen der Körperschaft und den AnteilseignerInnen allerdings unangemessen und unter fremden Dritten unüblich, haben sie steuerlich keinen Bestand.