Karin Brandneu hat sich bei der Gründung ihres Unternehmens für eine GmbH, also eine Kapitalgesellschaft, entschieden. Ihr Unternehmen ist damit eine Körperschaft und unterliegt der Körperschaftsteuer. Um dieser Pflicht nachzukommen, muss Karin Brandneu das Einkommen ihres Unternehmens ermitteln. Dies geschieht auf Basis der Einkünfte ihres Unternehmens und der durch das Einkommensteuergesetz und das Körperschaftsteuergesetz festgelegten Abzüge. Der so berechnete Gewinn bildet die Grundlage für die Körperschaftsteuer.


In diesem Kapitel erfahren Sie, ob Ihr Unternehmen körperschaftsteuerpflichtig ist und wann die Steuerpflicht beginnt, bzw. endet. Sie lernen das zu versteuernde Einkommen, den Gewinn, für Ihr Unternehmen zu ermitteln und dabei auch, welche Betriebsausgaben und Aufwendungen sowie Steuerbefreiungen einkommensmindernd sind. Wie Sie sich bereits denken können, ist die Körperschaftsteuer umso geringer je kleiner Ihr Gewinn ist. Versuche, den Gewinn zu verringern, sollten jedoch immer im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bleiben. Deswegen machen wir Sie auch mit der verdeckten Gewinnausschüttung und den Folgen von deren Aufdeckung bekannt.