Einkünfte werden unterschieden in Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte (Dualismus der Einkunftsarten; vgl. ):

 


 
Abbildung 2.3: Einkunftsarten
Klicken Sie hier, um die

anzusehen.
Bei den Einkünften im Einkommensteuergesetz handelt es sich um sogenannte Reineinkünfte, also Nettobeträge. Die Einkünfte sind der Unterschiedbetrag zwischen den Einnahmen und den Ausgaben einer jeden Einkunftsart.
Bei unternehmerischen Einkünften handelt es sich damit regelmäßig um den Gewinn. Die nicht-unternehmerischen Einkünfte ergeben sich aus der Differenz zwischen den Bruttoeinnahmen und den sogenannten Werbungskosten.


Sie können als Existenzgründerin verschiedene Einkünfte erzielen, etwa aus selbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen und aus Vermietung. Dann werden alle Einkünfte im Kalenderjahr als Summe zusammengefasst. Erzielen Sie in einer Einkunftsart Verluste wie z.B. Anlaufverluste bei den Einkünften aus selbstständiger Arbeit, dann können diese mit den anderen Einkunftsarten verrechnet werden.