Einnahmen, die in Zusammenhang mit den sieben Einkunftsarten stehen sind steuerbar.
Wenn diese Einnahmen betrieblich veranlasst sind, werden sie als Betriebseinnahmen bezeichnet (vgl. ). Stehen sie in Zusammenhang mit nicht betrieblichen Einkünften (z.B. Arbeitseinkünfte), werden sie lediglich als Einnahmen bezeichnet (vgl. ).
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