Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG), aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) und aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG) sind Gewinneinkünfte.
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG), aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG), aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) und sonstige Einkünfte (§ 22 EStG) sind Überschusseinkünfte.
Während bei den Gewinneinkünften die Gewinnermittlung in der Regel durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanz) stattfindet, wird bei den Überschusseinkünften der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt.