Anrechnungsüberhänge

Bei der Anrechnung von Gewerbesteuer kann es zu Anrechnungsüberhängen kommen, wenn die Einkommensteuer kleiner als der potenzielle Ermäßigungsbetrag ist. Diese Anrechnungsüberhänge sind für die Gewerbetreibenden verloren und können z.B. in folgenden Fällen auftreten:

Verluste aus gewerblicher Tätigkeit oder bei anderen Einkunftsarten führen zu keiner oder zu einer verminderten Einkommensteuer
Verlustrückträge (nach )
verminderte Einkommensteuer durch hohe Sonderausgaben oder/und außergewöhnliche Belastungen