Sie haben nun die Kapitel 2.6 Spekulationsgewinne und 2.7 Anrechnung der Gewerbesteuer abgeschlossen.

In diesen Kapiteln haben Sie gelernt, dass Veräußerungen von privatem Vermögen einkommensteuerpflichtig sein können, wenn es sich um bestimmte Wirtschaftsgüter handelt und zusätzliche Voraussetzungen, die das Veräußerungsgeschäft zu einer Spekulation machen, erfüllt sind. Dabei haben Sie die drei wichtigen 'Spekulationstatbestände' unterschieden, nämlich private Grundstücke, andere private Wirtschaftsgüter (z.B. Wertpapiere) und privat gehaltene Anteile an Kapitalgesellschaften.
Sie wissen jetzt auch, dass bei Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften (Aktien, GmbH-Anteilen) das Halbeinkünfteverfahren gilt.

Weiterhin haben Sie gelernt, dass gewerbliche Unternehmen eine Entlastung von der Gewerbesteuer erfahren, indem es nach 35 EStG zu einer pauschalen Anrechnung der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuerveranlagung kommt. Sie wissen jetzt, wie diese pauschale Berechnung der Einkommensteuerermäßigung erfolgt und dass der Anrechnungsbetrag in vielen Fällen nicht mit der tatsächlichen Gewerbesteuerbelastung übereinstimmt.
Dabei haben Sie den Einfluss von Verlustverrechnungen und andere das zu versteuernde Einkommen berührende Faktoren auf die Gewerbesteueranrechnung erkannt. Ihnen ist bewusst, dass Sie auch als Gesellschafterin einer gewerblichen Personengesellschaft anteilsmäßig die Gewerbesteueranrechnung nach 35 EStG erhalten.
Bearbeiten Sie nun die Aufgabe zu diesen Kapiteln oder gehen Sie weiter zum Kapitel 2.8 Steuererklärungspflicht und Veranlagungsarten.