Halbeinkünfteverfahren

Seit 2001 wurde bei der laufenden Besteuerung der Kapitalgesellschaften und ihrer GesellschafterInnen das Anrechungsverfahren durch das Halbeinkünfteverfahren ersetzt. In diesem Kapitel werden im Wesentlichen die Wirkungen des Halbeinkünfteverfahren bei der Besteuerung der GesellschafterInnen behandelt.

Werden die Gewinne von Kapitalgesellschaften wie z.B. bei der AG oder GmbH an die AnteilseignerInnen in Form von Dividenden ausgeschüttet, kommt es zu einer steuerlichen Doppelbelastung. Die Kapitalgesellschaft hat auf den ausgeschütteten Gewinn bereits 25 % Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag bezahlt und die privaten AnteilseignerInnen wie z.B. AktionärInnen oder GmbH-GesellschafterInnen unterliegen mit den Dividenden ebenfalls der Einkommensteuer ().
Durch die Einführung des Halbeinkünfteverfahrens soll diese Doppelbelastung der ausgeschütteten Gewinne auf ein erträgliches Maß reduziert werden.


Um mehr über Kapitalgesellschaften zu erfahren, schauen Sie in die Lektion zur Körperschaftsteuer in diesem Steuermodul.