Grundlage für die Kapitalertragsteuer

Hier sehen Sie die wichtigsten Kapitalerträge, die der Kapitalertragsteuer unterliegen:

Kapitalerträge
Steuersatz
Rechtsgrundlage
Erträge aus Beteiligungen
an Kapitalgesellschaften,
z.B. Dividenden

Gewinnbeteilungung als
(echte/r) stille/r GesellschafterIn

Zinsen aus Kapitalforderungen,
z.B. aus Sparbuch oder Festgeld
(= Zinsabschlagsteuer; ggf. nach
Abzug des Freistellungsauftrages)

Tafelgeschäfte (bei Zins- bzw.
Erträgnisscheinen ohne
Verwahrung im Bankdepot)
20%



25%


30%




35%
20 Absatz 1 Nr 1,
43 Absatz 1 Nr. 1 1a, 43a Absatz 1 Nr. 1


§§ 20 Absatz 1 Nr. 7,
43 Absatz 1 Nr. 3, 43a Absatz 1 Nr. 2

§§ 20 Absatz 1 Nr. 4,
43 Absatz 1 Nr. 7, 43a Absatz 1 Nr. 3



§§ 20 Absatz 1 Nr. 7,
43a Absatz 1 Nr. 3, 44 Absatz 1 S. 4


Durch einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank oder Bausparkasse können Sie verhindern, dass Kapitalertragsteuer oder Zinsabschlagsteuer einbehalten wird.
Ab 2004 liegt die maximale Freistellung für Kapitalerträge für nicht Verheiratete bei 1.421 €, für Ehepartner mit gemeinsamer Veranlagung bei 2.842 €. Wenn Sie bei verschiedenen Banken, Versicherungen oder Gesellschaften Freistellung beantragen, müssen Sie die Aufträge entsprechend splitten.


Das Bundesamt für Finanzen ist durch die Mitteilungspflichten der Kreditinstitute etc. in die Lage versetzt, bei mehrfachen Freistellungsaufträgen die Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen.