Halbeinkünfteverfahren

Beim Halbeinkünfteverfahren wird der Gewinn der Kapitalgesellschaft mit einem auf 25 % abgesenkten Körperschaftsteuersatz besteuert. Zu dieser Gewinnbesteuerung auf Ebene der Gesellschaft kommt in der Regel noch die Gewerbesteuer von etwa 15 % hinzu, so dass bei der Gesellschaft mit einer durchschnittlichen Gesamtsteuerbelastung von 40 % ohne Solidaritätszuschlag auszugehen ist.

Auf Ebene der GesellschafterInnen einer Kapitalgesellschaft wird eine Gewinnausschüttung durch die Gesellschaft in Form von Dividenden nur hälftig besteuert. Die Hälfte der Dividenden sind steuerfrei, daher die Bezeichnung Halbeinkünfteverfahren.
Die Steuerbefreiung für privat bezogene Dividenden ist an anderer Stelle geregelt ().

Übrigens: Es darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass für die Dividenden, wie für alle anderen Einnahmen aus Kapitalvermögen, der Sparer-Freibetrag beansprucht werden kann ().


Folgerichtig können bei einer hälftigen Besteuerung der Dividenden die in Zusammenhang mit den Dividenden stehenden Aufwendungen wie z.B. Depotgebühren, Finanzierungszinsen oder Fahrtkosten zur Haupt- oder Gesellschafterversammlung ebenfalls nur zur Hälfte abgezogen werden ().