1 %-Regelung
Bei einer ganzjährigen Nutzung des Fahrzeugs sind im Ergebnis 12 % des Listenneupreises zu versteuern.
Stand Ihnen das Fahrzeug nachweislich für bestimmte Monate nicht zur Verfügung, so entfällt für diese Kalendermonate ein Entnahmewert für eine private Nutzung. In Betracht kommen etwa Urlaubs- und Krankheitszeiten oder Standzeiten wegen einer umfangreichen Reparatur.
In Zusammenhang mit der 1%-Regelung stellt sich auch die Frage, wie die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb zu bewerten sind.
Hier hat der Gesetzgeber ebenfalls ein pauschales Verfahren gewählt, das in 4 Absatz 5 Nr. 6 Satz 3 EStG formuliert wurde. Lesen Sie einen Kommentar zu dieser Regelung.
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