Sollten Sie diese gesetzliche Bestimmung einmal selbst durchlesen, stellen Sie vermutlich fest, dass es für eine grundsätzliche Reform des Einkommensteuerrechts höchste Zeit ist. Derartige Formulierungen verstoßen - jedenfalls mittelbar - gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot und das Gebot der Normenklarheit.
Den wenigsten Steuerpflichtigen wird auch nach wiederholter Lektüre der Inhalt dieser Gesetzespassage erschlossen. Leider handelt es sich hier um keinen Einzelfall, sondern lediglich um eine besonders auffällige Variante unverständlicher Steuergesetze.