1 %-Regelung

Der private Nutzungsanteil eines Fahrzeugs im Betriebsvermögen kann anstelle der Fahrtenbuchmethode durch die pauschalierende 1%-Regelung ermittelt werden.

Auch bei dieser Methode können Sie zunächst alle Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Fahrzeug als Betriebsausgaben abziehen (einschließlich AfA).
Um die private Nutzung steuerlich zu erfassen werden im Gegenzug pauschalierte Beträge für die Nutzungsentnahme und die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb gewinnwirksam addiert.

Bei der 1 %-Regelung setzen Sie für das Fahrzeug 1 % des inländischen Bruttolistenpreises je Kalendermonat als Ausgleich für die private Nutzung an ().
Auch wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug anschaffen, gilt nicht der Kaufpreis, sondern der Preis zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Der Listenpreis ist auch dann anzusetzen, wenn Sie einen Preisnachlass beim Neuwagenkauf bekommen haben. Lässt sich der Listenpreis nicht mehr ermitteln, wie z.B. beim Kauf eines Oldtimers, ist er zu schätzen.


Die 1%-Regelung gilt für eigene Fahrzeuge. Sie gilt aber auch für Miet- und Leasingfahrzeuge, wenn diese zu mehr als 50% betrieblich genutzt werden.