Fahrtenbuch
Anhand eines Fahrtenbuches können Sie den privaten Anteil der Fahrten während des Kalenderjahres feststellen. Die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte gehören zu den nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben ( ). Für diese Fahrten erhalten Sie aber die Pauschalbeträge, die auch ArbeitnehmerInnen als Entfernungspauschale erhalten.
Der steuerpflichtige private Nutzungsanteil wird ermittelt, indem die Gesamtkosten durch die Gesamtfahrtleistung dividiert werden. Jetzt können Sie die Kosten ermitteln, die auf die nicht betrieblichen Fahrten entfallen. Für die Fahrten zwischen
Wohnung und Betrieb dürfen Sie nur 0,30 € je Kilometer abziehen.
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