Fahrtenbuch

Anhand eines Fahrtenbuches können Sie den privaten Anteil der Fahrten während des Kalenderjahres feststellen. Die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte gehören zu den nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben (). Für diese Fahrten erhalten Sie aber die Pauschalbeträge, die auch ArbeitnehmerInnen als Entfernungspauschale erhalten.

Der steuerpflichtige private Nutzungsanteil wird ermittelt, indem die Gesamtkosten durch die Gesamtfahrtleistung dividiert werden. Jetzt können Sie die Kosten ermitteln, die auf die nicht betrieblichen Fahrten entfallen. Für die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb dürfen Sie nur 0,30 € je Kilometer abziehen.
Beispiel: Hier finden Sie ein Beispiel zur Fahrtenbuchmethode.


Die Fahrtenbuchmethode zur Aufteilung der Gesamtkosten ist zwar exakter, aber auch sehr aufwändig. Aus diesem Grund hat sich die Mehrzahl der Steuerpflichtigen für die pauschale 1 %-Regelung entschieden, die Sie auf den folgenden Seiten kennen lernen werden.