Kraftfahrzeuge im Betriebsvermögen

In kleineren Unternehmen sind die im Betriebsvermögen befindlichen Kraftfahrzeuge oft die bedeutendsten Anlagegüter. Nicht selten sind Streitigkeiten mit dem Finanzamt auf die steuerliche Behandlung der Fahrzeugaufwendungen zurückzuführen. In diesem Kapitel erfahren Sie daher einige wichtige Besonderheiten in Zusammenhang mit Fahrzeugaufwendungen.
Gehört ein Pkw zum Betriebsvermögen, sind alle damit zusammenhängenden Aufwendungen in vollem Umfang Betriebsausgaben. Sie haben in diesem Kapitel bei den Ausführungen zu den gemischten Wirtschaftsgütern bereits gelernt, dass die Betriebsvermögenseigenschaft eine betriebliche Nutzung von mindestens 10 % erfordert; diese Grenze gilt nach der aktuellen Rechtsprechung auch bei Einnahmen-ÜberschussrechnerInnen.

Als Kraftfahrzeugaufwendungen kommen in Betracht:

laufende Unterhaltungskosten und
AfA.
Sofern Sie ein Fahrzeug nahezu ausschließlich betrieblich nutzen, bleibt es bei diesem Ergebnis. Die Finanzverwaltung geht bis zu einem privaten Nutzungsanteil von 5 % bezogen auf die Gesamtleistung des Fahrzeugs noch von einer ausschließlich betrieblichen Nutzung eines Fahrzeugs aus.