Ansparabschreibung

Wenn Sie ein Wirtschaftsgut anschaffen, für das Sie zuvor eine Ansparabschreibung vorgenommen haben, stehen die bei seiner Anschaffung aufzulösende Ansparrücklage und die Sonderabschreibung (nach ) in einer vom Gesetzgeber gewollten Wechselwirkung.

Bei der Anschaffung des Wirtschaftsguts können Sie nämlich gewinnmindernd 20 % Sonder-AfA zuzüglich einer planmäßige Absetzung für Abnutzung vornehmen, z.B. degressiv 20 %. Das entspricht im Idealfall genau der Summe, die Sie bei der Auflösung der Ansparrücklage gewinnerhöhend ansetzen müssen: 40 % der Anschaffungs- bzw. der Herstellungskosten.

Beispiel: Hier finden Sie ein Beispiel zur Ansparabschreibung.


Nachdem seit 2004 die Vereinfachungsregel für Abschreibungen bei einer unterjährigen Anschaffung gestrichen wurde, wird die Egalisierung einer 40%-igen Rücklagenauflösung im Anschaffungsjahr in den meisten Fällen nicht mehr möglich sein.