Ansparabschreibung
Wenn Sie ein Wirtschaftsgut anschaffen, für das Sie zuvor eine Ansparabschreibung vorgenommen haben, stehen die bei seiner Anschaffung aufzulösende Ansparrücklage und die Sonderabschreibung (nach ) in einer vom Gesetzgeber gewollten Wechselwirkung.
Bei der Anschaffung des Wirtschaftsguts können Sie nämlich gewinnmindernd 20 % Sonder-AfA zuzüglich einer planmäßige Absetzung für Abnutzung vornehmen, z.B. degressiv 20 %. Das entspricht im Idealfall genau der Summe, die Sie bei der Auflösung der Ansparrücklage gewinnerhöhend ansetzen müssen: 40 % der Anschaffungs- bzw. der Herstellungskosten.
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