Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung Eine vereinfachte Art der Gewinnermittlung ist die Einnahmen-Überschussrechnung (nach ![]() Dabei wird eine Betriebseinnahme bzw. Betriebsausgabe steuerlich erfasst, sobald die wirtschaftliche Verfügungsmacht über den Geldbetrag erlangt oder verloren wird. Beispiele hierfür sind folgende Vorgänge:
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Beispiel: Hier finden Sie ein Beispiel zu Auswirkungen der unterschiedlichen Gewinnermittlungsmethoden. |
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