Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung

Eine vereinfachte Art der Gewinnermittlung ist die Einnahmen-Überschussrechnung (nach ). Wesentliches Merkmal ist hierbei die zeitliche Zuordnung der Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip. Es geht dabei, anders als bei der Bilanzierung, nicht um Aufwendungen und Erträge, sondern berücksichtigt werden nur Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben.

Dabei wird eine Betriebseinnahme bzw. Betriebsausgabe steuerlich erfasst, sobald die wirtschaftliche Verfügungsmacht über den Geldbetrag erlangt oder verloren wird.
Beispiele hierfür sind folgende Vorgänge:

Gutschrift oder Belastung auf dem Bankkonto,
Entgegennahme oder Auszahlung von Barmitteln bzw. Schecks und
Verrechnung gegenseitiger Forderungen.

Beispiel: Hier finden Sie ein Beispiel zu Auswirkungen der unterschiedlichen Gewinnermittlungsmethoden.