Einkünfte aus Veräußerung bestimmter Vermögenswerte: Die Veräußerung Ihres Betriebes - im Ganzen oder als Teilbetrieb - ist steuerpflichtig (nach ![]() ![]() Bei einer Betriebsaufgabe tritt an Stelle des fehlenden Verkaufserlöses der 'gemeine Wert' der vorhandenen Wirtschaftsgüter. Die bei der Betriebsaufgabe noch vorhandenen Warenvorräte können dabei ebenfalls zur Gewinnrealisierung führen. Für Veräußerungs- und Aufgabegewinne gibt es allerdings Steuervergünstigungen. Die Steuerpflichtigen können, wenn sie bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllen, einen Freibetrag und den halben durchschnittlichen Steuersatz beanspruchen ( ![]() |
![]() |
||||||
![]() | ![]() |
![]() |
![]() |