Einkünfte aus Beteiligung an einer Personengesellschaft: Wenn Sie als Gesellschafterin an einer Personengesellschaft beteiligt sind, erzielen Sie ebenfalls Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Nicht die Personengesellschaft selbst unterliegt der Einkommensteuer, sondern die beteiligten Gesellschafterinnen und Gesellschafter. Ihnen wird der auf sie entfallende Gewinn/Verlust als gewerbliche Einkünfte zugerechnet (vgl. ![]() Empfangen Sie als Gesellschafterin, neben Ihrem Gewinnanteil auf Grund zivilrechtlicher Verträge mit der Gesellschaft zusätzliche Leistungen, so gehören auch diese sogenannten Sondervergütungen zu Ihren gewerblichen Einkünften. Dies sind z.B. ( ![]() | |||||||
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Beispiel: Katrin Weißmüller hat in Baden-Baden ein Modegeschäft eröffnet. Für das Jahr 2004 ergeben sich Anlaufverluste von 35.000 €. Frau Weißmüller ist gleichzeitig Kommanditistin an der Mode-Design KG in Stuttgart. Ihr Gewinnanteil für das Jahr 2004 beträgt 72.000 €. Außerdem erhält Katrin Weißmüller von der Mode-Design KG jährliche Mietzahlungen von 24.000 € für die Überlassung von Lagerräumen. Wie hoch ist die Summe ihrer gewerblichen Einkünfte? Schauen Sie sich hier die Antwort auf die Fragestellung an. |
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