Einkünfte aus Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften:
Zu den gewerblichen Einkünften zählt auch der Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (z.B. AG, GmbH), auch wenn die Anteile privat gehalten werden. Vorausgesetzt wird allerdings eine Mindestbeteiligung von 1 % ( ).
Der Veräußerungsgewinn wird jedoch nur zur Hälfte besteuert, man nennt dies das Halbeinkünfteverfahren.
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