Merkmale der gewerblichen Tätigkeit

Der Gesetzgeber hat definiert, was ein Gewerbebetrieb ist ().
Folgende fünf Merkmale müssen vorliegen:

Merkmale
Erläuterungen
1. Selbstständigkeit
Keine Weisungsgebundenheit; Handeln auf eigene Rechnung und Gefahr
2. Nachhaltigkeit
Tätigkeit mit Wiederholungsabsicht
3. Gewinnerzielungsabsicht
Streben nach Gewinn; bei fehlender Gewinnerzielungsabsicht liegt steuerlich Liebhaberei vor (vgl. Kapitel 2.2 Nicht steuerbare Einnahmen)
4. Beteiligung am allgemeinen
wirtschaftlichen Verkehr

Leistungen, die der Allgemeinheit, d.h. einer unbestimmten Anzahl von Personen gegen Entgelt angeboten werden
5. Keine Land- und Forst-
wirtschaft, keine freien Berufe

Diese Tätigkeiten erfüllen auch die genannten Merkmale 1-4, sind jedoch eigene Einkunftsarten ()