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Einkünfte aus gewerblichen Einzelunternehmen ( ) |
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Einkünfte aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft (z.B. OHG, KG oder GbR; ) |
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Einkünfte aus der Veräußerung bestimmter Vermögenswerte, z. B. Veräußerung des Gewerbebetriebs selbst oder des Anteils an der Personengesellschaft.
Der Veräußerung gleichgestellt ist die Betriebsaufgabe ( ) |
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Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften ( ).
Dabei geht es um Anteile, die privat gehalten werden, aber eine Beteiligung von mindestens 1 % an der AG oder GmbH ausmachen.
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