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Geschenke (außer an Arbeitnehmer), deren Wert 35 € (netto) je Empfänger und Jahr übersteigt |
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Bewirtungsaufwendungen aus geschäftlichem Anlass, soweit sie 70% der Aufwendungen übersteigen (30% Kürzung) |
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auswärtige Gästehäuser
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Jagd, Segel- oder Motorjachten, einschließlich damit verbundener Bewirtung |
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Mehraufwendungen für Verpflegung über bestimmte Pauschbeträge hinaus |
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Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte soweit sie 0,30 € je Entfernungskilometer übersteigen |
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häusliches Arbeitszimmer (Ausnahmen) |
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Geldbußen, Ordnungsgelder, Zinsen auf hinterzogene Steuern, Schmiergelder
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